Frührente & Rentenbeginn
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen. Wir erklären, wie hoch diese sind und welche Alternativen es gibt.
Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze liegt für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 einheitlich bei 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge wird sie stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben (§ 235 SGB VI).
Abschläge bei Frührente
Für jeden Monat, den du vor der Regelaltersgrenze in Rente gehst, wird deine Rente um 0,3% gekürzt (§ 37 Abs. 1 SGB VI). Das sind maximal 14,4% bei 48 Monaten vorher.
Beispiel: Bei einer Rente von 1.500 € und 2 Jahren früherem Beginn verlierst du 108 € monatlich – lebenslang.
Zuschläge bei Spärente
Wer länger arbeitet, wird belohnt: Für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze erhöht sich die Rente um 0,5% – maximal 12 Monate (6% Zuschlag).
Sonderzahlungen zum Ausgleich
Ab einem Alter von 50 Jahren können Abschläge durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Rentenversicherung erstellt auf Antrag eine Auskunft über die Höhe der möglichen Sonderzahlung.
Rente mit 63 (besonders langjährig Versicherte)
Wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen – sofern die individuelle Altersgrenze erreicht ist (§ 236 SGB VI).